IMPRESSUM
Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)
SR Software GmbH & Co.KG
Robert-Bosch-Str. 32
63303 Dreieich
Deutschland
+49 6103 598 498
info[at]sports-rental.com
HRA 42583
Geschäftsführer: Andreas Rauh
Gerichtsstand: Langen / (Hessen) Deutschland
SPORTS RENTAL ist eingetragenes Markenzeichen.
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Geschäfts- und Lizenzbedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen (im Folgenden „Allgemeine Lizenzbedingungen“) der SR Software GmbH & Co.KG (im Folgenden „S|R“ genannt) haben das Benutzungsrecht für die S|R Computersoftware, die Benutzungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material, nachfolgend zusammenfassend als „Basis-Software“ bezeichnet, zum Gegenstand. Darüber hinaus treffen diese Allgemeinen Lizenzbedingungen Regelungen zu etwaigen „Zusatzleistungen“, die dem Benutzer der Basis-Software unentgeltlich und freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für den Kunden während der Dauer des Lizenzzeitraums zur Verfügung gestellt werden, soweit nicht ggf. jeweils eigenständige Nutzungsbedingungen für diese Zusatzleistungen vereinbart werden. Etwaige „Erweiterungen“ zur Basis-Software zur Einbindung und Optimierung bestimmter Service-Tools stellt S|R kostenpflichtig zur Verfügung. Diese sind ebenfalls Gegenstand dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen und finden Anwendung auf den Vertrag zwischen den Parteien, soweit nicht ggf. jeweils eigenständige Nutzungsbedingungen für diese vereinbart werden.
- Sofern nicht auf die einzelnen Komponenten Bezug genommen wird, fallen die unter (1) bezeichneten Leistungen wie Basis-Software, Zusatzleistungen und Erweiterungen unter den Gesamtbegriff „S|R Programme“.
- S|R macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand dieses Vertrages ist daher nur ein Programm, das im Sinne der Programmbeschreibung und der Dokumentation grundsätzlich einsetzbar ist. S|R weist daraufhin, dass ein Internetanschluss für die ordnungsgemäße Benutzung der Basis-Software samt der dazugehörigen Zusatzleistungen und Erweiterungen unerlässlich ist.
- S|R vertreibt die S|R Programme über Softwarehändler, sowie auch im Direktvertrieb. Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag sind stets gegenüber dem jeweiligen Vertriebspartner als Ansprechpartner geltend zu machen. Verpflichtungen aus einem Vertrag sind gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner zu erfüllen.
- S|R stellt mit Einbeziehung dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen ausdrücklich und unmissverständlich klar, dass diese in Hinblick auf das vorliegende Vertragsverhältnis alleinige Gültigkeit besitzen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, erkennt S|R nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich, es sei denn, S|R hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Sollten in den Geschäftsbedingungen des Kunden Gegenstände geregelt sein, zu welchen die nachfolgenden AGB schweigen, so kommt nur das diesbezügliche dispositive Recht und keinesfalls eine von diesem abweichende Bedingung des Kunden zur Anwendung. Diese AGB gelten auch dann, wenn S|R in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
- Darüber hinaus richten sich diese Lizenzbedingungen, ebenso wie das Vertriebsangebot selbst, ausschließlich an gewerbliche Kunden, also Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Die gesetzlichen Bestimmungen zum Geschäftsverkehr zwischen Händlern und Verbrauchern finden damit ausnahmslos keine Anwendung.
- Sofern Sie diesen Allgemeinen Lizenzbedingungen zugestimmt, den Lizenzerwerb bei S|R durch Registrierung nachgewiesen und vertragsgemäß die vereinbarte Lizenzgebühr an Ihren Vertragspartner geleistet haben, gewährt Ihnen S|R die nicht ausschließliche und nicht übertragbare (mit Ausnahme der nachfolgenden Bestimmungen) Lizenz zur Installation und Verwendung der Basis-Software auf Ihrem kompatiblen Computer, wobei die maximale Zahl an Computern, die im Lizenzumfang enthalten sind, nicht überschritten werden darf. Diese maximale Zahl an Computern wird beim Kauf der Basis-Software festgelegt. Während des Evaluierungszeitraums (wie nachfolgend definiert) darf die Basis-Software nur von einem Benutzer und auf nur einem Computer installiert und genutzt werden.
- Zur Ausübung dieses Benutzungsrechts sind sowohl eine vormalige Registrierung, wie auch die vollständige Zahlung der vertraglich vereinbarten Lizenzvergütung an Ihren Vertragspartner erforderlich. Die Registrierung erfolgt einmalig vor der ersten Benutzung und wird anschließend durch S|R zum Nachweis der persönlichen Legitimation verwahrt. Die vorbenannte Nutzungsrechteübertragung erfolgt Ihnen gegenüber daher unter der aufschiebenden Bedingung, dass Sie den Lizenzerwerb bei S|R registrieren lassen und die vereinbarte Lizenzvergütung an Ihren Vertragspartner geleistet haben. Die auszufüllende Registrierkarte wird Ihnen zusammen mit diesen Allgemeinen Lizenzbedingungen von S|R vor Vertragsabschluss vorgelegt und wird von Ihnen durch das auf der Registrierkarte gesondert unterschriebene Empfangsbekenntnis bestätigt. S|R stellt Ihnen dafür ein Formular zur Verfügung, welches unterschrieben postalisch oder per Fax an S|R zurück gesandt werden muss. Die Kontaktdaten werden bei S|R für interne Zwecke gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Sie akzeptieren, dass es sich bei der Software in dem 30-tägigen Zeitraum zwischen Installation und dem erfolgreichen Abschluss der Registrierung zunächst lediglich um eine Testversion handelt, wie unter § 7 dieses Vertrages geregelt (im Folgenden „Evaluierungszeitraum“ genannt). S|R ist berechtigt, die Umstellung von der Testversion auf eine vertragsgemäße Version der Software bzw. die Erteilung eines Freischaltcodes zu unterlassen, wenn Sie trotz erfolgter Registrierung nicht nachweisen können, dass eine Zahlung der Lizenzvergütung an Ihren Vertragspartner erfolgt ist. S|R ist in diesem Fall dazu berechtigt, Ihren Zugriff auf betroffene S|R Programme zu sperren.
- Sie erhalten die Basis-Software, die Ihnen gemäß der Bestimmungen dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen zur Verfügung gestellt wird, zur zeitlich nicht eingeschränkten Nutzung. Zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung verfügt die Basis-Software über ein Update für den jeweils aktuellen „Subskriptionszeitraum“. Ein Subskriptionszeitraum beginnt zu jedem 1. November eines Kalenderjahres und endet jeweils zum 31.10. des Folgejahres. Der Kunde erhält das Recht, dieses Update für den jeweils aktuellen Subskriptionszeitraum zu nutzen. Mit Beendigung des Subskriptionszeitraums endet auch die Nutzungsberechtigung im Hinblick auf das Update.
- Darüber hinaus kann S|R nach eigener Wahl Zusatzleistungen unentgeltlich zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel bestimmte Funktionen wie das Service-Tool für die Bindungseinstellungen oder Schnittstellen. Solche Zusatzleistungen sind längstens bis zur Veröffentlichung einer neuen Version der Software nutzbar. Auf die Zurverfügungstellung oder Aufrechterhaltung solcher kostenloser Zusatzleistungen besteht insgesamt kein Rechtsanspruch des Kunden. S|R weist ausdrücklich darauf hin, dass bestimmte Funktionen oder Schnittstellen nur temporär zur Verfügung stehen und nicht von dem S|R Support umschlossen sind. S|R haftet nicht für Leistungen Dritter, die durch den Kunden zur Bereitstellung und Nutzung dieser Zusatzleistungen beauftragt werden. S|R übernimmt keine Haftung für Übermittlungsfehler oder für Fehler oder Folgeschäden, die sich durch die Nutzung der Zusatzleistungen ergeben, sei es während oder nach Ablauf der Überlassung an den Kunden.
- Sofern Ihnen als kostenlose Zusatzleistung eine Schnittstelle zur Verfügung gestellt wird und Sie diese in Anspruch nehmen, so weist S|R Sie vorsorglich darauf hin, dass die Nutzung der Schnittstelle ggf. eigenen Nutzungsbedingungen unterliegt, die über die Aktivierung zu bestätigen sind.
- S|R übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit von Erweiterungen und sämtlicher damit verbundenen technischen Möglichkeiten, die sich nur mittelbar auf den Einsatz der S|R Programme beziehen.
- Neben Zusatzleistungen von S|R sind gezielte Erweiterungen der Basissoftware möglich, beispielsweise das CheckIn-Terminal. Diese weiteren Programmfunktionen werden Ihnen von S|R ausschließlich kostenpflichtig zur Verfügung gestellt und sind von vorliegenden Lizenzbedingungen umfasst, soweit nicht anderslautende Bedingungen vereinbart werden, . Die Abrechnung dieser Erweiterungen erfolgt jährlich auf Basis einer Aktivierungsgebühr und einer jährlichen Nutzungsgebühr. S|R behält sich vor, für diese Erweiterungen weitere Lizenzbedingungen einzusetzen, die Sie gesondert bestätigen müssen.
- Sie als Kunde erhalten an Zusatzleistungen und Erweiterungen ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Fehlt es an einer anderslautenden Vereinbarung zwischen den Parteien, so ist dieses Nutzungsrecht zeitlich ebenfalls auf den zum Zeitpunkt der entsprechenden Bestellung jeweils aktuellen Subskriptionszeitraum beschränkt. Mit Beendigung dieses Subskriptionszeitraums endet dann auch jeweils die Nutzungsberechtigung an Zusatzleistungen und Erweiterungen.
- Sie sind berechtigt, die S|R Programme auf einem Dateiserver, etwa zur Nutzung in Ihrem Intranet zu installieren und von dort auf die maximale Zahl von Computern innerhalb dieses Netzwerks, die in der Lizenz angegeben ist, herunterzuladen und zu installieren. Jede sonstige Netzwerknutzung ist unzulässig; dies umfasst insbesondere die direkte Verwendung oder die Nutzung der S|R Programme über Befehle, Daten oder Anweisungen von oder an einen Computer, der nicht Teil Ihres internen Netzwerks ist, die Verwendung für Internet- oder Webhosting-Dienste sowie die Verwendung durch einen Benutzer, der nicht unter einer gültigen Lizenz von S|R zur Verwendung der S|R Programme berechtigt ist.
- Jedoch darf die Zahl der Benutzer, die über einen Netzwerk- oder Terminalserver auf das S|R Programm zugreifen, die maximale Zahl der im Lizenzumfang enthaltenen User nicht überschreiten. S|R gibt über die Performance des S|R Programms in einer Terminalserver-Umgebung keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen ab.
- Dieser Vertrag gewährt Ihnen lediglich das Recht, die S|R Programme bestimmungsgemäß zu verwenden. Das Urheberrecht sowie sämtliche damit verbundenen Rechte an den S|R Programmen verbleiben bei S|R. Ungeachtet dieser Rechte an den Programmen sind jedoch sämtliche Dokumente, Dateien, Stylesheets, generierter Programmcode (dies beinhaltet auch den unbeschränkten Quellcode) und Schemata, die Sie unter Verwendung der S|R Programme anlegen oder erstellen, in Übereinstimmung mit der dazugehörigen Dokumentation und den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags Ihr Eigentum.
- Sie dürfen die S|R Programme vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für ihre Benutzung notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen ihre Installation sowie das Laden in den Arbeitsspeicher.
- Darüber hinaus können Sie eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche der überlassenen Basis-Software zu kennzeichnen. W
- Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs zählen, dürfen Sie nicht anfertigen.
- Sämtliche darüber hinausgehenden Bearbeitungsrechte, die über die bestimmungsgemäße Bearbeitung der S|R Programme und den mit ihnen angedachten Zwecken hinausgeht, sind ausgeschlossen.
- Sie dürfen die S|R Programme im Rahmen der Ihnen gewährten Lizenz auf jeder Ihnen zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechseln Sie jedoch die Hardware, müssen Sie die S|R Programme vom Massenspeicher der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig, es sei denn dies ist vertraglich ausdrücklich anders vereinbart.
- Der Einsatz der überlassenen S|R Programme innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstations-Rechnersystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung der S|R Programme geschaffen wird, ohne das hierfür eine entsprechende Lizenz besteht. Möchten Sie die S|R Programme innerhalb eines Netzwerks oder sonstiger Mehrstations-Rechnersysteme einsetzen, müssen Sie eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden oder eine besondere Netzwerkgebühr entrichten, deren Höhe sich nach der Anzahl der an das Rechnersystem angeschlossenen Benutzer bestimmt.
- Die im Einzelfall zu entrichtende Netzwerkgebühr wird Ihnen von S|R umgehend mitgeteilt, sobald Sie S|R den geplanten Netzwerkeinsatz einschließlich der Anzahl angeschlossener Benutzer schriftlich bekanntgegeben haben. Die Anschrift von S|R entnehmen Sie bitte dem Benutzerhandbuchs. Der Einsatz in einem derartigen Netzwerk oder Mehrstations-Rechnersystem ist erst nach der vollständigen Entrichtung der Netzwerkgebühr zulässig.
- Sofern durch ihr Verhalten oder die tatsächlichen Umstände ein begründeter Verdacht hinsichtlich der vorbenannten Mehrfachnutzung entstanden ist, sind Sie S|R vollumfänglich auskunftspflichtig. Bei entsprechendem Nachweis der unberechtigten Mehrfachnutzung sind Sie in voller gesetzlicher Höhe schadensersatzpflichtig.
- Der Kunde darf keine Änderungen an den S|R Programmen vornehmen, es sei denn, diese sind für die bestimmungsgemäße Benutzung erforderlich. Eine Änderung oder Umarbeitung ist zulässig, wenn sie für die Beseitigung eines Mangels notwendig ist und der jeweilige Vertriebspartner sich mit der Berichtigung des Mangels in Verzug befindet, die Mängelbeseitigung unberechtigt ablehnt oder aus sonstigen, seinem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Gründen zur unverzüglichen Mängelbeseitigung außerstande ist.
- Der Kunde darf mit Maßnahmen nach Abs. 1 keine Dritten beauftragen, die Wettbewerber des jeweiligen Vertriebspartners sind, sofern er nicht nachweist, dass die Gefahr der Preisgabe wichtiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweiligen Vertriebspartners (insbesondere von Funktionen und Design des Programms) ausgeschlossen ist.
- Die Dekompilierung des Programms ist nur zulässig, wenn die in § 69 e Abs. 1 UrhG genannten Voraussetzungen und Bedingungen vorliegen. Die hierdurch gewonnenen Informationen dürfen nicht entgegen den Maßgaben von § 69 e Abs. 2 UrhG verwendet bzw. weitergegeben werden.
- Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen Sie auf keinen Fall entfernen oder verändern.
Bevor Sie S|R Programme kaufen bzw. im Rahmen Ihrer Registrierung für den Evaluierungszeitraum von dreißig (30) Tagen erhalten Sie einen Evaluierungs-Freischaltcode. Wenn Sie sich in der Folge dazu entscheiden, die Basis-Software, Zusatzleistungen oder Erweiterungen von S|R oder einem autorisierten Vertriebshändler zu kaufen, erhalten Sie einen uneingeschränkten Freischaltcode unter der Bedingung, dass die vertraglich vereinbarte Lizenzvergütung vollständig an Ihren Vertragspartner geleistet wurde. Mit diesem Freischaltcode können Sie die Basis-Software nach dem Evaluierungszeitraum aktivieren. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von S|R dürfen Sie an Freischaltcodes keine Lizenzen einräumen und Freischaltcodes nicht reproduzieren oder vertreiben. Wenn es sich bei der Basis-Software, für die Sie eine Lizenz erworben haben, um ein Upgrade oder ein Update handelt, so ersetzt dieses, je nach Umfang des Upgrades oder Updates, die frühere Version der lizenzierten Basis-Software zur Gänze oder teilweise. Durch das betreffende Upgrade oder Update und den dazugehörigen Freischaltcode wird keine zweite Lizenz für die Basis-Software gewährt, und Sie dürfen das Upgrade oder Update nicht zusätzlich zu der Basis-Software verwenden, die dadurch ersetzt wird. Sie erklären, dass durch die Verwendung eines Upgrades oder Updates Ihr Recht zur Verwendung einer früheren Version der Basis-Software (oder eines Teils der Software) erlischt.
(1) S|R Programme enthalten lokale Datenserver, welcher auf dem jeweiligen Server-Endgerät des Kunden, neben dem eigentlichen S|R Programmen läuft. Die Datenserver ermöglichen den Austausch von Daten zwischen S|R Programmen und Applikationen bzw. weiteren Programmen und Diensten von S|R Software als auch als API für Dritte.
(2) Der Datenserver wird für die Erfüllung von Funktionen, die eine Übermittlung von Daten an externe Stellen erfordern verwendet, z.B. die Übermittlung oder den Abruf von Verfügbarkeiten für Online Buchung, als auch zum Einspielen von Daten in das lokale System– z.B. Übermittlung von Online-Buchungsdaten, sowie zur Erbringung von Support Leistungen.
(3) Sofern der Datenserver mittels API von Dritten verwendet und angesprochen wird, geht die Verantwortlichkeit und Haftung zur korrekten Datenübergabe an den Kunden über. Eine Haftung für Fehler bei Datenübermittlung jeglicher Art über API durch Dritte ist ausgeschlossen. Kunde hat für die interne Sicherheit bei Nutzung der API durch Dritte zu sorgen.
(4) Der Zugriff via API auf die jeweiligen Datenserver ist für den Lizenznehmer ggf. kostenpflichtig und wird im Rahmen einer entsprechenden Lizenz gewährt. Siehe hierzu die gesonderten Lizenzbestimmungen für Datenserver API
Ansprüche wegen Mängeln der Basis-Software sind gegenüber dem jeweiligen Händler geltend zu machen, der Ihnen die Basis-Software verkauft hat.
- Mängel der gelieferten Basis-Software einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Grundsätzlich gilt dabei das Wahlrecht des Vertriebhändlers bzw. bei Direkterwerb des Herstellers bezüglich der Mängelbeseitigung durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, können Sie als Kunde nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn dem jeweiligen Verkäufer hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn sie unmöglich ist, wenn sie vom Verkäufer verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
- Der Verkäufer behält sich vor, den geltend gemachten Mangel zwei Mal im Wege der Nacherfüllung zu beheben. Erst wenn beide Versuche der Mängelbeseitigung erfolglos bleiben, ist die Geltendmachung anderweitiger Gewährleistungsrechte (Schadensersatz, Rücktritt) möglich, jedoch nur im hier dargelegten Umfang.
- Für die Behebung der Mängel ist jeweils ein Internetanschluss erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass bei der Mängelbehebung, sei es per Fernwartung oder in direktem Kundenkontakt, eine aktive und dauerhafte Internetverbindung gewährleistet ist.
- Für Gewährleistungsrechte im Hinblick auf kostenpflichtige Zusatztools gelten obenstehende Ausführungen entsprechend, sofern nicht für diese Zusatzleistungen anderslautende Vereinbarungen getroffen sind.
- Für die kostenlosen Zusatzleistungen ist jegliche Gewährleistung grundsätzlich und ausnahmslos ausgeschlossen.
- Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche von Ihrer Seite- gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. S|R haftet insbesondere nicht für von Ihnen geltend gemachten entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung gem. § 823 BGB. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, es sei denn die Pflichtverletzung beruht auf der Verletzung einer Kardinalpflicht. Als Kardinalspflichten gelten die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Sofern S|R fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden von S|R auf die Ersatzleistung der Produkthaftpflichtversicherung von S|R sowie auf solche Schäden begrenzt, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren, bzw. die außerhalb der nach dem Stand der Technik nicht auszuschließenden Fehlerbehaftung von Software liegt. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder wegen von uns zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Verletzungen an Leben, Körper und Gesundheit. Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Bei der Berechnung des Skibindungsauslösewertes handelt es sich nicht um eine Kardinalpflicht, so dass S|R keinerlei Haftung für eine mögliche fehlerhafte Berechnung übernimmt. Die Berechnung des Skibindungsauslösewertes erfolgt anhand der vorgegebenen Kundendaten und muss prinzipiell von demjenigen, der die Bindungseinstellung vornimmt, anhand der gültigen Vorschriften überprüft werden. Eine Haftung von S|R oder dem Verkäufer wegen Schäden oder daraus resultierenden Folgeschäden die aufgrund eines falschen Skibindungsauslösewertes auftreten, ist daher ausgeschlossen.
- S|R wird Sie gegenüber allen Forderungen, Prozessen oder Verfahren schad- und klaglos halten bzw. alle Ansprüche, Prozesse oder Verfahren beilegen, die Dritte mit dem Argument gegen Sie erheben, dass der Inhalt der Software gegen ein Urheberrecht verstößt oder ein geistiges oder sonstiges Eigentumsrecht verletzt, das durch das Recht der Bundesrepublik Deutschland geschützt ist (insgesamt als „Ansprüche“ bezeichnet). Dies erfolgt – soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes festgelegt ist – jedoch nur insoweit, als der betreffende Anspruch sich direkt aus der Verwendung der Software ergibt und nach Maßgabe der in Abschnitt 5 dieses Vertrags festgelegten Beschränkungen. S|R ist von jedem Anspruch innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen, nachdem Sie erstmals davon benachrichtigt wurden, in Kenntnis zu setzen. Außerdem haben Sie mit S|R in angemessenem Umfang bei der Abwehr solcher Ansprüche zu kooperieren und S|R dabei zu unterstützen, ohne dass Sie dafür Kosten geltend machen können. Das Recht auf Entscheidungen in Bezug auf solche Ansprüche liegt allein bei S|R (dies beinhaltet auch, ohne darauf beschränkt zu sein, die Auswahl der Rechtsberater und das Recht, für Sie einen Vergleich zu den von S|R für zweckmäßig erachteten Bedingungen einzugehen). Sie können auf eigene Kosten einen Rechtsberater hinzuziehen und an den Verfahrens- oder Vergleichsverhandlungen teilnehmen. S|R kommt in obenstehenden Fällen bis zu einer Höhe von insgesamt maximal dem Kaufpreis der Software für die Schäden, Kosten und Anwaltsgebühren auf, zu deren Bezahlung Sie in Zusammenhang mit solchen Ansprüchen verpflichtet werden (oder die Sie aufgrund eines Vergleichs zu entrichten haben), soweit diese nicht von einer Versicherung oder dritten Partei übernommen werden. Ist oder wird die Software Gegenstand von aufgrund einer Urheberrechtsverletzung vorgebrachten Ansprüchen, oder wird ihre Verwendung untersagt, oder ist es nach Ansicht des Rechtsberaters von S|R wahrscheinlich, dass ein solcher Umstand eintritt, so wird S|R versuchen, eine Beilegung herbeizuführen, indem alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternommen werden, um die Software zu modifizieren oder eine Lizenz für die weitere Verwendung der Software zu erwerben. Wenn es nach Ansicht des Rechtsberaters von S|R nicht möglich ist, den bevorstehenden oder bereits vorgebrachten Anspruch bzw. die Verfügung, mit der die Verwendung der Software untersagt wurde, durch angemessene Abänderung oder den Erwerb einer Lizenz beizulegen, so kann S|R diesen Lizenzvertrag ohne negative Konsequenzen für S|R beenden und Ihnen anteilig alle bereits an S|R entrichteten Gebühren zurückerstatten. MIT AUSNAHME DER VORSTEHEND ANGEFÜHRTEN BESTIMMUNGEN OBLIEGEN S|R KEINERLEI HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN FÜR ANSPRÜCHE IN ZUSAMMENHANG MIT URHEBERRECHTSVERLETZUNGEN. Diese Haftungsverpflichtung gilt nicht für Urheberrechtsverletzungen, die ausschließlich auf vom Kunden eingebrachte Elemente oder sonstige Handlungen zurückzuführen sind.
- Als Kunde sind Sie verpflichtet, die S|R Programme unverzüglich auf Ihre Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit ihrem Betriebssystem hin zu testen. Offensichtliche Mängel sind gegenüber dem jeweiligen Händler innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen.
- S|R übernimmt keine Gewähr dafür, dass die S|R Programme den Anforderungen des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen oder Produkten, die über den vertragsgemäßen Gebrauch der Basis-Software hinausgehen, zusammenarbeitet.
- Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen gegenüber dem zuständigen Vertriebshändler, oder bei direktem Erwerb von S|R direkt beim Hersteller, gerügt werden.
- Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Symptome, sind möglichst präzise zu beschreiben.
- Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Basis-Software in Ansehung des betreffenden Mangels gemäß § 377 Abs. 2 HGB als genehmigt.
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Lizenzbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der einvernehmlichen und ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Für die Wahrung dieses Erfordernisses ist eine Kommunikation via E-Mail oder Fax ausreichend.
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der jeweilige Sitz von S|R als Gerichtsstand entscheidend und gilt insoweit als vereinbart.
Sollte eine dieser Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden vielmehr zusammenwirken, um an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige und wirksame zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Scheitert dies, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung. Vorstehendes gilt entsprechend für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Oktober 2023
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
S|R Software GmbH & Co. KG
Robert-Bosch-Str.32
63303 Dreieich
Deutschland
Geschäftsführer: Andreas Rauh
UST ID Nr. DE309256755
Gerichtsstand: Langen / (Hessen) Deutschland
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Google LLC hält das europäische Datenschutzrecht ein und ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert: https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active
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Webflow
Wir hosten Teile der im SR Launcher eingebetteten Webpages bei Webflow. Anbieter ist die Webflow, Inc., 398 11th Street, 2nd Floor, San Francisco, CA 94103, USA (nachfolgend: Webflow). Wenn Sie unsere Website besuchen, erfasst Webflow verschiedene Logfiles inklusive Ihrer IP-Adressen.
Webflow ist ein Tool zum Erstellen und zum Hosten von Websites. Webflow speichert Cookies oder sonstige Wiedererkennungstechnologien, die für die Darstellung der Seite, zur Bereitstellung bestimmter Webseitenfunktionen und zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich sind (notwendige Cookies).
Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Webflow: EU & Swiss Privacy Policy
Die Verwendung von Webflow erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an einer möglichst zuverlässigen Darstellung unserer Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: EU & Swiss Privacy Policy
Auftragsverarbeitung
Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) mit dem oben genannten Anbieter geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.
Atlassian
Wir hosten Teile unseres Supportsystems bei Atlassian. Anbieter ist die Atlassian. Pty Ltd, Level 6, 341 George Street Sydney NSW 2000 Australien (nachfolgend: Atlassian). Wenn Sie diese Webseiten besuchen, erfasst Atlassian verschiedene Logfiles inklusive Ihrer IP-Adressen.
Atlassian ist ein Tool zum Bereitstellen von Supportsystemen. Atlassian speichert Cookies oder sonstige Wiedererkennungstechnologien, die für die Darstellung der Seite, zur Bereitstellung bestimmter Webseitenfunktionen und zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich sind (notwendige Cookies).
Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Atlassian: Atlassian Privacy Policy , Europe and GDPR
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Auftragsverarbeitung
Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) mit dem oben genannten Anbieter geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.
Vimeo
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Auftragsverarbeitung
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11.2023
Version 1.1